Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Karnevalsgesellschaft „Fidelio“ 1893 in Elsdorf e.V. für alle Veranstaltungen der KG

Allgemeines

  1. Zur besseren Lesbarkeit wird die Karnevalsgesellschaft „Fidelio“ 1893 in Elsdorf e.V. im Folgenden Veranstalter genannt.
  2. Einfachheitshalber werden die Käufer der Eintrittskarten als Käufer bezeichnet, unabhängig davon ob die Karte per Bezahlvorgang oder durch eine Gutschrift erworben wurde. Die Veranstaltungsbesucher (rechtmäßige Eigentümer der Eintrittskarten) werden im Folgenden als Gast bezeichnet, unabhängig davon ob die Veranstaltung frei zugänglich oder nur mit Eintrittskarte besucht werden kann.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Veranstalters. Dabei ist es unerheblich ob die Veranstaltung mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder frei zugänglich, wie beispielsweise Funkenbiwak oder vereinsinterne Feierlichkeiten wie das Sommerfest, ist.
  4. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich mit dem Veranstalter und dem Käufer der Eintrittskarte zustande. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Käufer bzw. der Gast die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung des Veranstalters an und verzichtet auf die Geltendmachung eigener AGBs.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter der Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
  6. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Veranstalters maßgebend.
  7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich (z.B. per Brief oder E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben dabei unberührt.
  8. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher generell die gesetzlichen Vorschriften.
  9. Erwirbt ein Käufer die Eintrittskarten nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Personen, ist er angehalten, die Weiterleitung der AGBs an diese Personen sicherzustellen.

Regelungen zum Kauf von Eintrittskarten

  1. Es gelten ausschließlich die vom Veranstalter genannten Preise. Im Eintrittspreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
  2. Die Reservierung bzw. der Kauf von Eintrittskarten kann beim Veranstalter selbst telefonisch, schriftlich, via E-Mail, online, sowie persönlich vorgenommen werden (https://www.fidelio-elsdorf.de/kontakt/ticketbestellung/).
    Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgt unter den benannten Kontaktdaten oder in den Vorverkaufsstellen des Veranstalters.
  3. In den Vorverkaufsstellen des Veranstalters werden die Eintrittskarten nach der Begleichung des zu bezahlenden Geldbetrags oder bei der Vorlage eines Gutscheins in selbiger Höhe ausgehändigt.
    Die aktuellen Adressen der Vorverkaufsstellen werden auf den Internetpräsenzen des Veranstalters aufgelistet (web: https://www.fidelio-elsdorf.de/, Facebook: https://de-de.facebook.com/FidelioElsdorf/).
  4. Bei Gutscheinen für eine Veranstaltung gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie beim üblichen Bezahlvorgang beim Erwerb der Eintrittskarten.
    Der Gutschein muss jedoch mindestens eine Woche vor der Veranstaltung gegen eine gültige Eintrittskarte getauscht werden.
  5. Die Reservierung bzw. der Kauf von Eintrittskarten online über die Internetseite des Veranstalters www.fidelio-elsdorf.de erfolgt nach den folgenden Bedingungen:
    1. Das Angebot des Käufers für einen Vertragsabschluss gilt generell als verbindliches Vertragsangebot.
    2. Das Angebot für einen Vertragsabschluss über die Internetseite geht vom Käufer aus. Sobald er auf der Internetseite den sog. „Bestellung abschicken“ (bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche) anklickt oder dem Veranstalter mindestens in Textform ein Kaufangebot abgibt gilt dies als Aufforderung zum Abschluss eines Kaufvertrages.
    3. Erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. Enthält die Auftragsbestätigung den Vorbehalt einer noch vorzunehmenden Verfügbarkeitsprüfung, kommt ein Vertrag erst mit Versendung bzw. der Übergabe der Eintrittskarten an den Käufer zustande.
      Hiervon abweichend kommt bei der Zahlung durch Vorkasse (Überweisung oder Barzahlung) der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Käufers mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande.
    4. Bei Versand der Eintrittskarten erhebt der Veranstalter Versandkosten je nach Aufwand, die abhängig vom Bestellwert bzw. dem Umfang der versandten Ware sind. Die für den Versand innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union gültigen Versandkosten werden dem Käufer bei der Bestellung auf sonstigem Wege in der Auftragsbestätigung ausgewiesen, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten. Versandkosten für die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union teilt der Veranstalter dem Käufer auf Anfrage mit.
    5. Lieferungen an den Käufer erfolgen mit einfacher Post. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen vor.
    6. Die empfangenen Eintrittskarten sind durch den Käufer unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit der ihm zugesandten Auftragsbestätigung zu überprüfen. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere bei fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten (z.B. falsche Veranstaltung, falsche Platzkategorie), erhält der Käufer kostenfrei Ersatz gegen die Rückgabe der Falschlieferung, wenn der Käufer den Fehler unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) nach Lieferung schriftlich bei dem Veranstalter anzeigt. Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, ist der Veranstalter berechtigt, die Einwendung zurückzuweisen.
    7. Die Liefertermine sind unverbindlich, soweit der Veranstalter nicht ausdrücklich ihre Verbindlichkeit zugesagt hat.

Regelungen für den Besuch von Veranstaltungen und Haftungsfragen

  1. Die AGBs des Veranstalters befinden sich zur Einsicht auf der Internetseite des Veranstalters unter https://www.fidelio-elsdorf.de. Zusätzlich werden diese bei jeder Veranstaltung im Eingangsbereich des Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt. Mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. dem Besuch der Veranstaltung nimmt der Käufer bzw. der Gast die AGBs an.
  2. Der Gast hat sich mit der Veranstaltungsumgebung vertraut zu machen. Die Flucht- und Rettungspläne müssen unbedingt zur Kenntnis genommen und im Ernstfall befolgt werden. Diese werden öffentlich ausgehängt, z.B. hängen diese in der Elsdorfer Festhalle im Foyer rechts neben dem Haupteingang der Veranstaltungshalle.
  3. Es obliegt dem Kunden, das unveränderte Stattfinden der Veranstaltung und deren aktuellen Handlungsvorschriften, insbesondere am Tag der Veranstaltung, durch die vom Veranstalter selbst herausgegebenen Informationen zu prüfen und hierzu insbesondere das Internetangebot des Veranstalters unter www.fidelio-elsdorf.de und sonstige allgemein zugängliche Quellen einschließlich Presse und Rundfunk zu konsultieren.
  4. Bei Zuwiderhandlungen der folgenden Hinweise kann auf Anordnung des Veranstalters ein Verweis vom Veranstaltungsort erfolgen. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist dabei ausgeschlossen.
  5. Gerade auch im Hinblick auf die Handhabung mit Pandemien bzw. anderen nationalen Notlagen ist der Besuch der Veranstaltung nur unter Einhaltung der am Veranstaltungstag gültigen gesetzlichen Vorschriften bzw. Handlungsvorgaben (z.B. das Tragen einer Maske) gestattet. Es besteht die Pflicht des Gastes sich diesbezüglich zu informieren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor bei Nichteinhaltung der Vorschriften/ Handlungsvorgaben ein Ausschluss von der Veranstaltung zu verhängen (vgl. § 3 Abs. 4).
  6. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  7. Der Gast hat den Anweisungen des Veranstalters, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen am Veranstaltungsort Folge zu leisten.
  8. Die Hausordnung der Veranstaltungsstätte ist generell zu beachten. Dazu gehört auch ein absolutes Rauchverbot in den Veranstaltungsräumen.
  9. Die Räumlichkeiten und deren Ausstattungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln und dürfen nicht beschädigt werden.
  10. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Übersteigen von Absperrungen sind untersagt.
  11. Der Gast sollte sich angemessen zur jeweiligen Veranstaltung kleiden. Die Oberbekleidung, Taschen, Koffer, Rucksäcke oder andere mobile Behälter sind in der Garderobe kostenpflichtig abzugeben, falls eine vom Veranstalter angeboten wird.
    Die in der Garderobe abgegebenen Kleidungsstücke und Utensilien müssen dann bis eine Stunde nach dem Veranstaltungsende gegen Vorlage der Garderobenmarke abgeholt werden. Danach erlischt die Haftungspflicht des Veranstalters bzgl. der Garderobe.
  12. Für vom Gast mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen, wenn diese nicht in der Garderobe kostenpflichtig abgegeben wurden, falls eine vom Veranstalter angeboten wird.
  13. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, Hieb-, Stich- und Schusswaffen, Getränken und Speisen jeglicher Art, Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, sowie Tieren und pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis von der Veranstaltungsstätte.
  14. Der Ausschluss des Gastes bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Gast in den Veranstaltungsräumen Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt ist möglich. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit (vgl. § 3 Abs. 4).
  15. Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm von Veranstaltungen nach Inhalt und Abfolge zu ändern, wenn besondere Vorkommnisse oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen, dies erfordern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Umtausch der Eintrittskarten oder Erstattung des Kaufpreises, wenn die Änderung unwesentlich oder des Gastes unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar ist (§ 3 Abs. 16 bleibt hiervon unberührt).
  16. Wird eine Veranstaltung aufgrund eines Umstandes, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt) abgesagt, abgebrochen oder verlegt, ist das Recht des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung soweit zumutbar und sobald wie möglich nachholen.
    1. Wird die Veranstaltung verlegt oder im Falle der Absage oder des Abbruchs nachgeholt, behalten die Eintrittskarten für die Veranstaltung ihre Gültigkeit. Eine Rückgabe der Eintrittskarten an den Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Kaufs der Eintrittskarten infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn die Wahrnehmung des verlegten Termins für den Kunden nachweislich nicht zumutbar ist. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.
    2. Im Falle der ersatzlosen Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist der Veranstalter berechtigt vom Vertrag über den Erwerb der Eintrittskarten für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. In diesem Falle erfolgt die Erstattung nach Maßgabe von § 3 Abs. 16.c.
    3. Bei der Absage oder der Verlegung von Veranstaltungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, sowie bei sonstigen Vorkommnissen, die die Ansprüche des Gastes gegen den Veranstalter begründen, besteht der Anspruch des Kunden nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarten – auf Wunsch auch gegen die Ausgabe eines Gutscheins. Versand, Reise- und Unterkunftskosten und sonstige Kosten werden allerdings nicht erstattet.
    4. Bei Gutscheinen gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen. Eine Barauszahlung ist jedoch nicht möglich.
  17. Bei allen öffentlichen Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz.
    1. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Veranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Dabei liegt die Aufsichtspflicht bei den begleitenden Personen und kann nicht auf den Veranstalter übertragen werden.
    2. Ausnahmen bilden die hier vorliegenden Veranstaltungen zur Brauchtums-pflege. Dann dürfen Kinder bis 16 Jahren bis 22:00 Uhr und Jugendliche ab 16 Jahren bis 24:00 Uhr an den Veranstaltungen teilnehmen.
    3. In Begleitung Personensorgeberechtigter oder Erziehungsbeauftragter gelten für Kinder und Jugendliche keine zeitlichen Beschränkungen.
    4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor entsprechende Überprüfungen des Alters der Gäste durchzuführen. Gleiches gilt für die Überprüfung von Erziehungsbeauftragten.
    5. Ein Auszug aus den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes wird stets am Haupteingang und bei der Ausschanktheke zur Verfügung gestellt.

Rechte des Veranstalters

  1. Zum eigenen Zweck des Veranstalters und zur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung der betreffenden Veranstaltung kann der Veranstalter und von ihm beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den anwesenden Gast als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können.
  2. Jeder Gast willigt mit dem Besuch der Veranstaltung und der ihm zur Verfügung gestellten AGBs unwiderruflich für alle Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und Aufzeichnungen von Bild und /oder Ton, die vom Veranstalter oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.
  3. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter oder von ihm autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
  4. Die Einwilligung zur Verarbeitung, Verwertung und Veröffentlichung erfolgt dabei zeitlich und räumlich unbeschränkt. Die Aufnahmen können demzufolge zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
  5. Anderweitige Ton-, Film- und Videoaufnahmen für den kommerziellen Gebrauch sind nicht erlaubt. Die Rechte an der Veranstaltung und der Gestaltung stehen allein dem Veranstalter zu. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter Schadensersatzansprüche vor.
  6. Erwirbt ein Gast Eintrittskarten nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Personen, ist er angehalten die Weiterleitung dieser Informationen an die Personen zu gewährleisten.

Gewährleistung und Schadensersatz

  1. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden.

Datenschutz und Datenverarbeitung

  1. Die vom Besteller übermittelten personenbezogenen Daten werden, in dem für die Durchführung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.
  2. Die im Bestellformular erhobenen Daten des Käufers werden ausschließlich zur internen Bearbeitung der Bestellung verwendet. Alle Informationen werden sicher aufbewahrt und am Ende der Session vernichtet. Zugang zu den persönlichen Daten erhalten nur Mitarbeiter des Veranstalters zur Erledigung ihrer spezifischen Aufgaben.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an vom Veranstalter mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist. Eine Weitergabe der Kundendaten zum Zwecke der Werbung ist dabei allerdings ausgeschlossen.
  4. Nähere Informationen und Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter: https://www.fidelio-elsdorf.de/nutzungsbedingungen-und-datenschutz-dsgvo/.

Schlussklauseln

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Elsdorf / Rhein-Erft-Kreis.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen aus diesen AGBs unwirksam werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen der AGBs gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung dieser AGB so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der gültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht werden kann.

Stand: 30. Dezember 2022

gez. Der Vorstand

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